Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Auch bei Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen

Bild, © donum vitae e.V.

Alle Menschen haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie die Freiheit zu entscheiden, ob sie eine Familie gründen und ob sie Kinder haben wollen. Doch noch immer ist die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht umfassend gewährleistet – das zeigt sich auch bei den Themen Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung. Die Fachkräfte in den Schwangerschaftsberatungsstellen von donum vitae erleben immer wieder, welche Vorbehalte Menschen mit Behinderung überwinden müssen. „Eine Partnerschaft eingehen, eine Familie gründen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Schutz vor Diskriminierung – das ist für Frauen und Männer mit Behinderung keine Selbstverständlichkeit“, erläutert Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V. „Viele unserer Beraterinnen und Berater sind für diese Zielgruppe sensibilisiert und können ihr Unterstützungs- und Beratungsangebot entsprechend den individuellen Bedürfnissen anpassen.“ Das kann die Beratung in Leichter Sprache sein ebenso wie die Vermittlung von Unterstützungsleistungen durch Netzwerkpartner. Zusätzlich müssen aus Sicht von donum vitae auch passgenaue Zugänge der Beratung gewährleistet sein: niedrigschwellig, digital und aufsuchend.

Dringender Aufholbedarf durch die Pandemie
„In der Pandemie haben wir erlebt, dass Menschen mit Behinderung den Zugang zu uns noch schwerer finden konnten“, so Dr. Tyllack. „Insbesondere Personen, die in stationären oder ambulanten Einrichtungen leben, waren benachteiligt, denn Werkstätten waren geschlossen, ambulante und stationäre Einrichtungen hatten sich zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner isoliert.“ Aus Sicht von donum vitae besteht hier dringender Handlungsbedarf: Eine gleichberechtigte Teilhabe kann nur mit tragfähigen Netzwerken vor Ort gelingen. Die Zugänge zu Information, Beratung und Aufklärung müssen barrierefrei möglich sein – sowohl in Sprache als auch räumlich. Im Bundesteilhabegesetz ist der Anspruch auf Leistungen zur assistierten Elternschaft festgeschrieben. Diese Zusagen müssen eingelöst werden. Das gilt ebenso für den Abbau von gesellschaftlichen Vorbehalten gegenüber einer Elternschaft bei Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae in Leichter Sprache finden Sie hier:
https://donumvitae.org/beratung-hilfe/beratung-in-leichter-sprache 

Die donum vitae-Erklärfilme in Leichter Sprache „Was ist eigentlich Beratung für Schwangere?“ und „Was ist eigentlich Sexualität und Partnerschaft?“ finden Sie in unserer Mediathek:
https://donumvitae.org/mediathek 

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